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Wenn sich Paare dazu entschließen, ihre Liebe durch eine Hochzeit oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu besiegeln, ist das etwas Wunderbares. Neben der Vorfreude auf den schönsten Tag im Leben oder die Flitterwochen solltet ihr euch aber auch Gedanken über die nächste Steuererklärung machen. Aber wer denkt bei der Fürbitte für die Hochzeit schon an die Steuer ?


Welche Auswirkungen hat die Hochzeit auf die Steuerklasse?

Mit der Hochzeit rutschen du und dein Partner in eine andere Lohnsteuerklasse. Ihr wechselt von Klasse 1 in Klasse 4. Wichtig ist, dass für Ehepaare die Steuerklasse frei wählbar ist. Ihr könnt zum Beispiel beide in der Steuerklasse 4 bleiben. Das ist für Paare sinnvoll, die in etwa gleich viel verdienen. Verdienst du deutlich mehr als dein Partner, empfehlen wir einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Du als Besserverdiener wählst Steuerklasse 3, dein Partner Steuerklasse 5. Bei so einer Kombination hast du viel weniger Abzüge - das Nettogehalt fällt jeden Monat deutlich höher aus. Vielfach musst du bei dieser Steuerklassen-Kombination allerdings mit Steuernachzahlungen rechnen. Aber keine Panik: Mit der Entscheidung über einen Wechsel der Steuerklassen könnt ihr euch bis zur Abgabe der Steuererklärung Zeit lassen. Am besten, ihr sucht euch einen guten Steuerberater in Köln oder Düsseldorf und lasst euch dazu beraten. 


Wie sichert man sich Steuervorteile durch Ehegattensplitting?

Ehepaare und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner können eine gemeinsame Steuerklärung abgeben. Diese Zusammenveranlagung, im Steuerberater- und Finanzamts-Jargon auch "Splittingtarif" genannt, lohnt sich immer dann, wenn nur du oder dein Partner Gehalt bezieht oder eure Gehälter sehr unterschiedlich hoch ausfallen. 

Grund dafür ist die Tatsache, dass mit steigendem Einkommen auch die Steuerbelastung höher ausfällt. Bei einer Zusammenveranlagung rechnet das Finanzamt beide Einkommen - also ein hohes und ein relativ niedriges - zusammen. Das Ergebnis wird durch zwei geteilt und als Grundlage für die Einkommenssteuer genommen, welche nun wieder verdoppelt wird. Beim Ergebnis handelt es sich um die Einkommenssteuer, die du und dein Partner zahlen müsst. 


Welche Steuervorteile gibt es außerdem für Ehepaare?

Durch den Gang zum Standesamt ergeben sich weitere Steuervorteile in Form von Freibeträgen. Wenn einer von euch viel Geld in Kapitalanlagen investiert hat, profitiert ihr von einem doppelten Sparerfreibetrag. Statt bisher 801 Euro habt ihr als Ehepaar 1.602 Euro pro Jahr für Zinsen oder Dividende zur Verfügung, auf die keine Abgeltungssteuer anfällt. Die Aufteilung des Sparerfreibetrags bleibt euch frei. 

Solltest du deinem Partner einen hohen Geldbetrag schenken wollen, profitierst du von einem Freibetrag von 500.000 Euro. Als Single kannst du nur maximal 20.000 Euro verschenken ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Exakt das Gleiche gilt auch für die Erbschaftssteuer. 


Ab wann gelten die Steuervorteile?

Die Gültigkeit der Steuervorteile hängt davon ab, an welchem Tag ihr euch das Ja-Wort gegeben habt. Da der Splitting-Tarif immer rückwirkend gilt, würde eine Hochzeit am 31. Dezember ausreichen, um diesen Vorteil für das zurückliegende Jahr zu nutzen. Die Vorteile, die ein Wechsel der Steuerklasse mit sich bringt, greifen erst im Monat nach der Beantragung. Wer zum Beispiel im Mai mehr Netto vom Brutto haben möchte, muss im April vors Standesamt Köln oder Düsseldorf treten und anschließend den Steuerklassenwechsel beantragen. 


Keine Angst vor Steuerangelegenheiten 

Zugegeben: Steuerliche Angelegenheiten sind ein echter Romantik-Killer. Trotzdem ist es sinnvoll, sich vor der Hochzeit, spätestens aber zur Abgabe der ersten Steuererklärung als Ehepaar mit diesem Thema auseinander zu setzen. Ansonsten schenkt man dem Fiskus unter Umständen bares Geld, das in einem Kurzurlaub oder Candle-Light-Dinner viel besser angelegt wäre.


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